Regionalbudget 2021

NES-Allianz hat sich erneut beworben – Antragstellung ab sofort möglich!

Das im Jahr 2020 erstmals aufgelegte Förderprogramm „Regionalbudget“, das aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten gefördert wird, wurde im Oktober 2020 erfolgreich abgeschlossen. Insgesamt konnten 20 Kleinprojekte realisiert werden, die einen wertvollen Beitrag zur Entwicklung unserer Region leisten und ehrenamtliches Engagement unterstützen. Ein besonderes Projekt war beispielsweise die Errichtung einer Aussichtsplattform an der Extratour Strahlungen, die beindruckende Einblicke in den Steinbruch ermöglicht und vom Amt für Ländliche Entwicklung als Leuchtturmprojekt ausgewählt wurde. Eine Übersicht über die in 2020 geförderten Projekte finden Sie hier.

Auch im Jahr 2021 sollen engagierte Bürgerinnen und Bürger, Vereine und Kommunen wieder die Möglichkeit auf eine finanzielle Unterstützung durch das Regionalbudget erhalten. Daher hat die NES-Allianz für das Jahr 2021 erneut ein Regionalbudget in Höhe von 100.000 € beim Amt für ländliche Entwicklung Unterfranken beantragt. Im Falle der Bewilligung durch das ALE könnten wieder innovative Kleinprojekte gefördert werden, die zur Aufwertung und Bereicherung des Allianzgebietes beitragen. Im Jahr 2021 will die NES-Allianz Bonuspunkte für Projekte vergeben, die unseren Lebensraum insbesondere zu Gunsten der Interessen von Kindern und Jugendlichen weiterentwickeln. Das Motto „Kinder und Jugendliche gestalten unsere Heimat“ soll ein Anreiz für die künftigen Antragsteller sein, die Kinder und Jugendlichen in die Entwicklung von nachhaltigen und innovativen Projektideen aktiv einzubinden.

Jetzt sind Ihre Projektideen gefragt, denn die NES-Allianz ruft ab sofort zur Einreichung von Förderanfragen für Kleinprojekte im Rahmen des Regionalbudgets für das Programmjahr 2021 auf. Beachten Sie hierzu bitte den offiziellen Aufruf zur Einreichung von Förderanfragen für Kleinprojekte 2021, der am 15.12.2020 startet. Die Projektantragstellung ist bis zum 22.02.2021 möglich.

 

Förderfähige Maßnahmen

Mit dem Regionalbudget können Kleinprojekte gefördert werden, die den Zielen des ILEK (Integriertes Ländliches Entwicklungskonzept) der NES-Allianz dienen und eine engagierte, aktive eigenverantwortliche Entwicklung des ländlichen Raums bekräftigen. Die Projekte sollen dazu beitragen, die NES-Allianz als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturraum zu sichern und weiterzuentwickeln. Förderfähig sind grundsätzlich nur Kleinprojekte mit deren Durchführung noch nicht begonnen wurde und deren förderfähige Gesamtausgaben 20.000 € (netto) nicht übersteigen.

Förderfähig sind im Rahmen des Regionalbudgets, z. B. Kleinprojekte zur:

  • Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements,
  • Begleitung von Veränderungsprozessen auf örtlicher Ebene,
  • Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit,
  • Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung,
  • Umsetzung von dem ländlichen Charakter angepassten Infrastrukturmaßnahmen,
  • Sicherung und Verbesserung der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung.

Wichtig: Bitte darauf achten, dass Projekte, die u. a. dem Unterhalt und dem laufenden Betrieb dienen, nicht förderfähig sind.

 

Förderhöhe

Die Zuwendung wird als Zuschuss im Wege der Anteilfinanzierung gewährt. Die tatsächlich entstandenen Nettoausgaben (Bruttoausgaben abzüglich Umsatzsteuer, Skonti, Boni und Rabatte) werden mit bis zu 80 % bezuschusst, maximal jedoch mit 10.000 EUR und unter Berücksichtigung der im Falle der Auswahl im privatrechtlichen Vertrag festgelegten maximalen Zuwendung. Kleinprojekte mit einem Zuwendungsbedarf unter 1.000 EUR werden nicht gefördert. Handelt es sich beim Träger des Kleinprojekts (Letztempfänger) um den Inhaber eines Unternehmens und wird im Falle einer Förderung daraus ein wirtschaftlicher Vorteil erzielt, sind ergänzend die Bestimmungen des EU-Beihilferechts für den Bereich Gewerbe anzuwenden (Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 vom 18.12.2013)

 

Durchführung und wichtige Termine

  • Einreichung Förderanfrage bis 22.02.2021 an die verantwortliche Stelle Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt a. d. Saale
  • Entscheidungsgremium tagt und entscheidet über die Förderfähigkeit
  • Bei Zustimmung: Erhalt der Förderzusage und Abschluss eines privatrechtlichen Vertrages mit der Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt a. d. Saale (verantwortliche Stelle)
  • Beginn der Projektumsetzung
  • Projektabschluss inklusive Rechnungszahlungen bis 20.09.2021 (Nachweise erforderlich)
  • Einreichung des Durchführungsnachweises bis 01.10.2021
  • Erhalt des berechneten Fördergeldes voraussichtlich bis Ende des Jahres 2021

Weiterführende Informationen zum Förderinstrument „Regionalbudget“ finden Sie unter https://www.stmelf.bayern.de/agrarpolitik/foerderung/234566/

 

Unterlagen

Bitte verwenden Sie die untenstehenden Formulare zur Abwicklung Ihrer Förderanfrage und beachten Sie die Hinweise in den Merkblättern und dem Aufruf zur Einreichung von Förderanfragen:

 

Ansprechpartner bei Projektideen oder Fragen

Hannah Braungart (Allianzmanagerin)
Goethestraße 1
97616 Bad Neustadt a. d. Saale
Tel.: 09771/6160-55
E-Mail: hannah.braungart@nes-allianz.de

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Telefon: 09771 6160-55
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