Regionalbudget

Regionalbudget 2026 – Förderung für innovative Kleinprojekte und bürgerschaftliches Engagement

Es ist wieder soweit!

Bis zum 12.12.2025 können für das Programmjahr 2026 Förderanfragen für Kleinprojekte im Rahmen des Regionalbudgets bei uns eingereicht werden.

Hier finden Sie den offiziellen Aufruf zur Einreichung von Förderanfragen für Kleinprojekte für das Förderjahr 2026.

 

Alle fristgerecht eingegangenen Projektanträge für das Regionalbudget 2026 werden geprüft und von unserem Entscheidungsgremium anhand festgelegter Kriterien bepunktet. Die Projektträger mit den besten Projektideen erhalten im Februar 2026 die Förderzusagen für die ausgewählten Projekte und haben dann bis September 2026 Zeit, ihre Projekte umzusetzen.

Im Projektjahr 2026 werden die Punkte anhand folgender Kriterien vergeben:

Kriterium Bewertungsinhalt Punkte
1 Ehrenamt, sozialer Zusammenhalt, Einbezug der Bürger 30
2 Innovation, Kreativität, Gestaltung, Engagement 60
3 Bereicherung des kulturellen Angebots, Stärkung von Traditionen und Brauchtum 30
4 Kinder und Jugendliche/Förderung der Jugendarbeit 30
5 Ortsentwicklung, lebendiger Ortskern 30
6 Sicherung der Daseinsvorsorge 30
7 Natur und Landschaft, Klima- und Ressourcenschutz 30
8 Nachhaltigkeit der Maßnahme 30
9 Öffentliche Nutzbarkeit 60
10 Barrierefreiheit, Inklusion 30

Die NES-Allianz vergibt in diesem Jahr Bonuspunkte für Projekte, die besonders innovativ und kreativ sind und dabei einen Nutzen für die Öffentlichkeit bieten.

Förderfähige Maßnahmen

Mit dem Regionalbudget können Kleinprojekte gefördert werden, die den Zielen des ILEK (Integriertes Ländliches Entwicklungskonzept) der NES-Allianz dienen und eine engagierte, aktive eigenverantwortliche Entwicklung des ländlichen Raums bekräftigen. Die Projekte sollen dazu beitragen, die NES-Allianz als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturraum zu sichern und weiterzuentwickeln. Förderfähig sind grundsätzlich nur Kleinprojekte mit deren Durchführung noch nicht begonnen wurde.

 

Förderfähig sind im Rahmen des Regionalbudgets, z. B. Kleinprojekte zur:

  • Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements,
  • Begleitung von Veränderungsprozessen auf örtlicher Ebene,
  • Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit,
  • Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung,
  • Umsetzung von dem ländlichen Charakter angepassten Infrastrukturmaßnahmen,
  • Sicherung und Verbesserung der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung.

Wichtig: Bitte achten Sie darauf, dass Projekte, die u. a. dem Unterhalt und dem laufenden Betrieb dienen, nicht förderfähig sind.

Förderhöhe

Die Zuwendung wird als Zuschuss im Wege der Anteilfinanzierung gewährt. Die tatsächlich entstandenen Bruttoausgaben werden mit bis zu 80 % bezuschusst, maximal jedoch mit 10.000 EUR und unter Berücksichtigung der im Falle der Auswahl im privatrechtlichen Vertrag festgelegten maximalen Zuwendung. Kleinprojekte mit einem Zuwendungsbedarf unter 500 EUR werden nicht gefördert. Handelt es sich beim Träger des Kleinprojekts (Letztempfänger) um den Inhaber eines Unternehmens und wird im Falle einer Förderung daraus ein wirtschaftlicher Vorteil erzielt, sind ergänzend die Bestimmungen des EU-Beihilferechts für den Bereich Gewerbe anzuwenden (Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 vom 18.12.2013)

 

Hier können Sie die wichtigsten Informationen zum Regionalbudget kurz und knapp herunterladen.

 

Durchführung und wichtige Termine für die Beantragung und Durchführung der Regionalbudget-Projekte im Jahr 2026:

  • Einreichung Förderanfrage vom 21.10.2025 bis 12.12.2025 an die Umsetzungsbegleitung der NES-Allianz bei der Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt a. d. Saale.
  • Prüfung der Förderfähigkeit der eingereichten Projekte und Zusammenstellung der Antragsunterlagen fürs Entscheidungsgremium durch die Umsetzungsbegleitung der NES-Allianz.
  • Tagung des Entscheidungsgremiums im Januar 2026 und Auswahl der Projekte anhand definierter Kriterien.
  • Förderzusage an ausgewählte Projekte und Abschluss eines privatrechtlichen Vertrages mit der Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt a. d. Saale (verantwortliche Stelle).
  • Nach Erhalt eines privatrechtlichen Vertrags im Februar 2026 können die Projektträger mit der Umsetzung ihrer Projekte beginnen.
  • Projektabschluss inklusive Rechnungszahlungen zwingend bis 20.09.2026 (Nachweise erforderlich).
  • Einreichung des Durchführungsnachweises bis 01.10.2026.
  • Erhalt der berechneten Fördersumme voraussichtlich bis Ende des Jahres 2026.

 

Unterlagen

Zur Beantragung des Regionalbudget sind ausschließlich die untenstehenden Formulare zu verwenden und die Hinweise in den hier abrufbaren Merkblättern und dem Förderaufruf zum Regionalbudget 2026 zu beachten.

 

Hintergrund: Das im Jahr 2020 erstmals aufgelegte Förderprogramm „Regionalbudget“, das aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten gefördert wird, hat viele einzigartige Projektideen zur Umsetzung gebracht.

Zu den Projekten, die in den vorhergehenden Jahren umgesetzt wurden:

Broschüre Regionalbudget 2025
Broschüre Regionalbudget 2024
Broschüre Regionalbudget 2023
Broschüre Regionalbudget 2022
Broschüre Regionalbudget 2021
Broschüre Regionalbudget 2020

Weiterführende Informationen zum Förderinstrument „Regionalbudget“ finden Sie unter https://www.stmelf.bayern.de/agrarpolitik/foerderung/234566/

 

Ansprechpartnerin bei Projektideen und Fragen:

Hannah Braungart

Umsetzungsbegleitung NES-Allianz
Goethestraße 1
97616 Bad Neustadt a. d. Saale
Tel.: 09771/6160-82
E-Mail: hannah.braungart@nes-allianz.de

 

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Telefon: 09771 6160-80
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