Regionalbudget

Neue Antragsrunde!
Regionalbudget 2023 – Unterstützung für innovative Kleinprojekte und bürgerschaftliches Engagement

 

Das im Jahr 2020 erstmals aufgelegte Förderprogramm „Regionalbudget“, das aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten gefördert wird, hat viele einzigartige Projektideen zur Umsetzung gebracht.

Im Jahr 2022 haben kreative und engagierte Menschen im NES-Allianzgebiet wieder 19 Kleinprojekte realisiert, die einen wertvollen Beitrag zur Entwicklung unserer Region leisten und ehrenamtliches Engagement unterstützen.

 

Projekte, die im Jahr 2022 gefördert wurden: Broschüre Regionalbudget 2022
Projekte, die im Jahr 2021 gefördert wurden: Broschüre Regionalbudget 2021
Projekte, die im Jahr 2020 gefördert wurden: Broschüre Regionalbudget 2020

Auch im Jahr 2023 können engagierte Bürgerinnen und Bürger, Vereine, Kommunen und Privatpersonen wieder eine finanzielle Unterstützung durch das Regionalbudget erhalten. Daher hat die NES-Allianz für das Jahr 2023 erneut ein Regionalbudget in Höhe von 100.000 € beim Amt für ländliche Entwicklung Unterfranken beantragt. Im Falle der Bewilligung durch das ALE können wieder innovative Kleinprojekte gefördert werden, die zur Aufwertung und Bereicherung des Allianzgebietes beitragen.

Im Jahr 2023 vergibt die NES-Allianz Bonuspunkte für Projekte, die mit besonders viel ehrenamtlichem Engagement umgesetzt werden und den sozialen Zusammenhalt sowie den Einbezug der Bürger fördern. Denn gemeinsame ehrenamtliche Projekte schweißen die Gemeinschaft zusammen und stärken die gemeinsame Identität in besonderem Maße. Da im Jahr 2023 ein Schwerpunkt der NES-Allianz außerdem auf dem Thema Innenentwicklung und Stärkung des Ortskerns liegt, können auch Projekte, die hierzu beitragen, einen Bonuspunkt erhalten.

Bis zum 31.12.2022 konnten wieder Förderanfragen für Kleinprojekte im Rahmen des Regionalbudgets für das Programmjahr 2023 eingereicht werden. Alle eingegangenen Projektanträge werden geprüft und von unserem Entscheidungsgremium anhand festgelegter Kriterien bepunktet. Nur die besten Ideen erhalten einen Förderzuschuss.
Die Umsetzung der Projekte darf erst nach Erhalt der Förderzusage durch die NES-Allianz begonnen werden. Die Förderzusagen für die ausgewählten Projekte werden voraussichtlich im Februar 2023 erteilt.

 

Im Jahr 2023 werden die Punkte anhand folgender Kriterien vergeben:

Kriterium Bewertungsinhalt Punkte
1 Ehrenamt, sozialer Zusammenhalt, Einbezug der Bürger 5
2 Ortsentwicklung, lebendiger Ortskern 4
3 Natur und Landschaft, Beitrag zum Klima- und Ressourcenschutz 3
4 Kinder und Jugendliche/Förderung der Jugendarbeit 3
5 Kulturelle Kreativität, Stärkung von Kultur, Heimat, Brauchtum 3
6 Sicherung der Daseinsvorsorge 3
7 Nachhaltigkeit der Maßnahme 3
8 Öffentliche Nutzbarkeit 3
9 Barrierefreiheit, Inklusion 3

 

Das Jahr 2023 steht im Zeichen des Ehrenamtes und der Innenentwicklung, weshalb in diesen Kategorien Bonuspunkte erzielt werden können.

 

 Förderfähige Maßnahmen

Mit dem Regionalbudget können Kleinprojekte gefördert werden, die den Zielen des ILEK (Integriertes Ländliches Entwicklungskonzept) der NES-Allianz dienen und eine engagierte, aktive eigenverantwortliche Entwicklung des ländlichen Raums bekräftigen. Die Projekte sollen dazu beitragen, die NES-Allianz als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturraum zu sichern und weiterzuentwickeln. Förderfähig sind grundsätzlich nur Kleinprojekte mit deren Durchführung noch nicht begonnen wurde und deren förderfähige Gesamtausgaben 20.000 € (netto) nicht übersteigen.

Förderfähig sind im Rahmen des Regionalbudgets, z. B. Kleinprojekte zur:

  • Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements,
  • Begleitung von Veränderungsprozessen auf örtlicher Ebene,
  • Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit,
  • Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung,
  • Umsetzung von dem ländlichen Charakter angepassten Infrastrukturmaßnahmen,
  • Sicherung und Verbesserung der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung.

Wichtig: Bitte achten Sie darauf, dass Projekte, die u. a. dem Unterhalt und dem laufenden Betrieb dienen, nicht förderfähig sind.

 

Förderhöhe

Die Zuwendung wird als Zuschuss im Wege der Anteilfinanzierung gewährt. Die tatsächlich entstandenen Nettoausgaben (Bruttoausgaben abzüglich Umsatzsteuer, Skonti, Boni und Rabatte) werden mit bis zu 80 % bezuschusst, maximal jedoch mit 10.000 EUR und unter Berücksichtigung der im Falle der Auswahl im privatrechtlichen Vertrag festgelegten maximalen Zuwendung. Kleinprojekte mit einem Zuwendungsbedarf unter 500 EUR werden nicht gefördert. Handelt es sich beim Träger des Kleinprojekts (Letztempfänger) um den Inhaber eines Unternehmens und wird im Falle einer Förderung daraus ein wirtschaftlicher Vorteil erzielt, sind ergänzend die Bestimmungen des EU-Beihilferechts für den Bereich Gewerbe anzuwenden (Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 vom 18.12.2013)

 

Durchführung und wichtige Termine in 2023:

  • Einreichung Förderanfrage bis 31.12.2022 an die verantwortliche Stelle Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt a. d. Saale
  • Entscheidungsgremium tagt und entscheidet über die Förderfähigkeit
  • Bei Zustimmung: Erhalt der Förderzusage und Abschluss eines privatrechtlichen Vertrages mit der Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt a. d. Saale (verantwortliche Stelle)
  • Beginn der Projektumsetzung
  • Projektabschluss inklusive Rechnungszahlungen bis 20.09.2023 (Nachweise erforderlich)
  • Einreichung des Durchführungsnachweises bis 01.10.2023
  • Erhalt des berechneten Fördergeldes voraussichtlich bis Ende des Jahres 2023

 

Weiterführende Informationen zum Förderinstrument „Regionalbudget“ finden Sie unter https://www.stmelf.bayern.de/agrarpolitik/foerderung/234566/

 

Unterlagen

Bitte verwenden Sie die untenstehenden Formulare zur Abwicklung Ihrer Förderanfrage und beachten Sie die Hinweise in den Merkblättern und den Förderaufruf Regionalbudget 2023.

 

 

 

Ansprechpartnerin bei Projektideen und Fragen:

Dina Walter (Allianzmanagerin)
Goethestraße 1
97616 Bad Neustadt a. d. Saale
Tel.: 09771/6160-55
E-Mail: dina.walter@nes-allianz.de

 

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