Es ist wieder soweit!
Bis zum 12.12.2025 können für das Programmjahr 2026 Förderanfragen für Kleinprojekte im Rahmen des Regionalbudgets bei uns eingereicht werden.
Hier finden Sie den offiziellen Aufruf zur Einreichung von Förderanfragen für Kleinprojekte für das Förderjahr 2026.
Alle fristgerecht eingegangenen Projektanträge für das Regionalbudget 2026 werden geprüft und von unserem Entscheidungsgremium anhand festgelegter Kriterien bepunktet. Die Projektträger mit den besten Projektideen erhalten im Februar 2026 die Förderzusagen für die ausgewählten Projekte und haben dann bis September 2026 Zeit, ihre Projekte umzusetzen.
Im Projektjahr 2026 werden die Punkte anhand folgender Kriterien vergeben:
| Kriterium | Bewertungsinhalt | Punkte |
| 1 | Ehrenamt, sozialer Zusammenhalt, Einbezug der Bürger | 30 |
| 2 | Innovation, Kreativität, Gestaltung, Engagement | 60 |
| 3 | Bereicherung des kulturellen Angebots, Stärkung von Traditionen und Brauchtum | 30 |
| 4 | Kinder und Jugendliche/Förderung der Jugendarbeit | 30 |
| 5 | Ortsentwicklung, lebendiger Ortskern | 30 |
| 6 | Sicherung der Daseinsvorsorge | 30 |
| 7 | Natur und Landschaft, Klima- und Ressourcenschutz | 30 |
| 8 | Nachhaltigkeit der Maßnahme | 30 |
| 9 | Öffentliche Nutzbarkeit | 60 |
| 10 | Barrierefreiheit, Inklusion | 30 |
Die NES-Allianz vergibt in diesem Jahr Bonuspunkte für Projekte, die besonders innovativ und kreativ sind und dabei einen Nutzen für die Öffentlichkeit bieten.
Förderfähige Maßnahmen
Mit dem Regionalbudget können Kleinprojekte gefördert werden, die den Zielen des ILEK (Integriertes Ländliches Entwicklungskonzept) der NES-Allianz dienen und eine engagierte, aktive eigenverantwortliche Entwicklung des ländlichen Raums bekräftigen. Die Projekte sollen dazu beitragen, die NES-Allianz als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturraum zu sichern und weiterzuentwickeln. Förderfähig sind grundsätzlich nur Kleinprojekte mit deren Durchführung noch nicht begonnen wurde.
Förderfähig sind im Rahmen des Regionalbudgets, z. B. Kleinprojekte zur:
Wichtig: Bitte achten Sie darauf, dass Projekte, die u. a. dem Unterhalt und dem laufenden Betrieb dienen, nicht förderfähig sind.
Förderhöhe
Die Zuwendung wird als Zuschuss im Wege der Anteilfinanzierung gewährt. Die tatsächlich entstandenen Bruttoausgaben werden mit bis zu 80 % bezuschusst, maximal jedoch mit 10.000 EUR und unter Berücksichtigung der im Falle der Auswahl im privatrechtlichen Vertrag festgelegten maximalen Zuwendung. Kleinprojekte mit einem Zuwendungsbedarf unter 500 EUR werden nicht gefördert. Handelt es sich beim Träger des Kleinprojekts (Letztempfänger) um den Inhaber eines Unternehmens und wird im Falle einer Förderung daraus ein wirtschaftlicher Vorteil erzielt, sind ergänzend die Bestimmungen des EU-Beihilferechts für den Bereich Gewerbe anzuwenden (Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 vom 18.12.2013)
Hier können Sie die wichtigsten Informationen zum Regionalbudget kurz und knapp herunterladen.
Durchführung und wichtige Termine für die Beantragung und Durchführung der Regionalbudget-Projekte im Jahr 2026:
Unterlagen
Zur Beantragung des Regionalbudget sind ausschließlich die untenstehenden Formulare zu verwenden und die Hinweise in den hier abrufbaren Merkblättern und dem Förderaufruf zum Regionalbudget 2026 zu beachten.
Hintergrund: Das im Jahr 2020 erstmals aufgelegte Förderprogramm „Regionalbudget“, das aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten gefördert wird, hat viele einzigartige Projektideen zur Umsetzung gebracht.
Zu den Projekten, die in den vorhergehenden Jahren umgesetzt wurden:
Broschüre Regionalbudget 2025
Broschüre Regionalbudget 2024
Broschüre Regionalbudget 2023
Broschüre Regionalbudget 2022
Broschüre Regionalbudget 2021
Broschüre Regionalbudget 2020
Weiterführende Informationen zum Förderinstrument „Regionalbudget“ finden Sie unter https://www.stmelf.bayern.de/agrarpolitik/foerderung/234566/
Ansprechpartnerin bei Projektideen und Fragen:
Hannah Braungart
Umsetzungsbegleitung NES-Allianz
Goethestraße 1
97616 Bad Neustadt a. d. Saale
Tel.: 09771/6160-82
E-Mail: hannah.braungart@nes-allianz.de
VG Bad Neustadt/Saale
Goethestr. 1
97616 Bad Neustadt/Saale
Telefon: 09771 6160-80
E-Mail: management@nes-allianz.de
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