Regionalbudget

Wer hat eine gute Projektidee und braucht finanzielle Unterstützung zur Umsetzung?

Regionalbudget 2024 – Förderung für innovative Kleinprojekte und bürgerschaftliches Engagement

Nachdem im Jahr 2023 wieder 18 tolle Projektideen in der NES-Allianz mit viel persönlichem Einsatz umgesetzt wurden, können auch im Jahr 2024  wieder engagierte Bürgerinnen und Bürger, Vereine, Kommunen und Privatpersonen eine finanzielle Unterstützung durch das Regionalbudget erhalten. Daher hat die NES-Allianz für das Jahr 2024 erneut ein Regionalbudget in Höhe von 100.000 € beim Amt für ländliche Entwicklung Unterfranken beantragt und bewilligt bekommen.

Am 28.09.2023 riefen die vier Allianzen des Landkreises gemeinsam über die Presse zur Antragstellung auf. Bis zum 30.11.2023 konnten für das Programmjahr 2024 die Förderanfragen für Kleinprojekte im Rahmen des Regionalbudgets eingereicht werden. Alle eingegangenen Projektanträge wurden geprüft und von unserem Entscheidungsgremium anhand festgelegter Kriterien bepunktet. Die Projektträger mit den besten Projektideen erhielten im Februar 2024 die Förderzusagen für die ausgewählten Projekte und haben nun bis September 2024 Zeit, Ihre Projekte umzusetzen.

Im Jahr 2024 werden die Punkte anhand folgender Kriterien vergeben. Die NES-Allianz vergibt wieder Bonuspunkte für Projekte, die mit besonders viel ehrenamtlichem Engagement umgesetzt werden und den sozialen Zusammenhalt sowie den Einbezug der Bürger fördern. Denn gemeinsame ehrenamtliche Projekte schweißen die Gemeinschaft zusammen und stärken die gemeinsame Identität in besonderem Maße!

Kriterium Bewertungsinhalt Punkte
1 Ehrenamt, sozialer Zusammenhalt, Einbezug der Bürger 6
2 Innovation, Gestaltung, Engagement 3
3 Kulturelle Kreativität, Stärkung von Kultur, Heimat, Brauchtum 3
4 Kinder und Jugendliche/Förderung der Jugendarbeit 3
5 Ortsentwicklung, lebendiger Ortskern 3
6 Sicherung der Daseinsvorsorge 3
7 Natur und Landschaft, Beitrag zum Klima- und Ressourcenschutz 3
8 Nachhaltigkeit der Maßnahme 3
9 Öffentliche Nutzbarkeit 3
10 Barrierefreiheit, Inklusion 3

 

Förderfähige Maßnahmen

Mit dem Regionalbudget können Kleinprojekte gefördert werden, die den Zielen des ILEK (Integriertes Ländliches Entwicklungskonzept) der NES-Allianz dienen und eine engagierte, aktive eigenverantwortliche Entwicklung des ländlichen Raums bekräftigen. Die Projekte sollen dazu beitragen, die NES-Allianz als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturraum zu sichern und weiterzuentwickeln. Förderfähig sind grundsätzlich nur Kleinprojekte mit deren Durchführung noch nicht begonnen wurde und deren förderfähige Gesamtausgaben 20.000 € (netto) nicht übersteigen.

Förderfähig sind im Rahmen des Regionalbudgets, z. B. Kleinprojekte zur:

  • Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements,
  • Begleitung von Veränderungsprozessen auf örtlicher Ebene,
  • Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit,
  • Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung,
  • Umsetzung von dem ländlichen Charakter angepassten Infrastrukturmaßnahmen,
  • Sicherung und Verbesserung der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung.

Wichtig: Bitte achten Sie darauf, dass Projekte, die u. a. dem Unterhalt und dem laufenden Betrieb dienen, nicht förderfähig sind.

 

Förderhöhe

Die Zuwendung wird als Zuschuss im Wege der Anteilfinanzierung gewährt. Die tatsächlich entstandenen Nettoausgaben (Bruttoausgaben abzüglich Umsatzsteuer, Skonti, Boni und Rabatte) werden mit bis zu 80 % bezuschusst, maximal jedoch mit 10.000 EUR und unter Berücksichtigung der im Falle der Auswahl im privatrechtlichen Vertrag festgelegten maximalen Zuwendung. Kleinprojekte mit einem Zuwendungsbedarf unter 500 EUR werden nicht gefördert. Handelt es sich beim Träger des Kleinprojekts (Letztempfänger) um den Inhaber eines Unternehmens und wird im Falle einer Förderung daraus ein wirtschaftlicher Vorteil erzielt, sind ergänzend die Bestimmungen des EU-Beihilferechts für den Bereich Gewerbe anzuwenden (Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 vom 18.12.2013)

 

Durchführung und wichtige Termine in 2024:

  • Einreichung Förderanfrage vom 01.10.2023 bis 30.11.2023 an die verantwortliche Stelle Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt a. d. Saale
  • NES-Allianz prüft die Förderfähigkeit der eingereichten Projekte und stellt die Antragsunterlagen fürs Entscheidungsgremium zusammen
  • Entscheidungsgremium tagt im Januar und wählt die Projekte aus, die dem Förderziel am besten entsprechen
  • Bei Zustimmung: Erhalt der Förderzusage und Abschluss eines privatrechtlichen Vertrages mit der Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt a. d. Saale (verantwortliche Stelle)
  • Nach Erhalt eines privatrechtlichen Vertrags im Februar 2023 können die Projektträger mit der Umsetzung ihrer Projekte beginnen
  • Projektabschluss inklusive Rechnungszahlungen zwingend bis 20.09.2024 (Nachweise erforderlich)
  • Einreichung des Durchführungsnachweises bis 01.10.2024
  • Erhalt der berechneten Fördersumme voraussichtlich bis Ende des Jahres 2024

 

Unterlagen

Bitte verwenden Sie die untenstehenden Formulare zur Abwicklung Ihrer Förderanfrage und beachten Sie die Hinweise in den Merkblättern und dem Förderaufruf zum Regionalbudget 2024.

 

Hintergrund: Das im Jahr 2020 erstmals aufgelegte Förderprogramm „Regionalbudget“, das aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten gefördert wird, hat viele einzigartige Projektideen zur Umsetzung gebracht.

Zu den Projekten, die in den vorhergehenden Jahren umgesetzt wurden:

Broschüre Regionalbudget 2023
Broschüre Regionalbudget 2022
Broschüre Regionalbudget 2021
Broschüre Regionalbudget 2020

Weiterführende Informationen zum Förderinstrument „Regionalbudget“ finden Sie unter https://www.stmelf.bayern.de/agrarpolitik/foerderung/234566/

 

Ansprechpartnerin bei Projektideen und Fragen:

Dina Walter (Allianzmanagerin)
Goethestraße 1
97616 Bad Neustadt a. d. Saale
Tel.: 09771/6160-55
E-Mail: dina.walter@nes-allianz.de

 

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